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DSGVO – Was muss ich bei meiner Webseite beachten?

DSGVO – Was ist das überhaupt?

Die DSGVO ist die Datenschutzgrundverordnung und sie soll den Umgang mit personenbezogenen Daten regulieren.

Bereits am 4. Mai 2016 wurde die neue Datenschutzgrundverordnung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Danach begann der zweijährige Zeitraum, in dem die Mitgliedsstaaten alle Regeländerungen des neuen EU-Rechts in ihre nationalen Gesetze übernehmen sollen. Am 25. Mai 2018 ist es jetzt schließlich soweit und die neuen Regelungen werden ausnahmslos in Kraft treten.

Die Ziele sind dabei der Schutz der Grundrechte und Grundfreiheiten natürlicher Personen, insbesondere deren Recht auf Schutz personenbezogener Daten und der freie Verkehr personenbezogener Daten.

Die vorangestellten Ziele der DSGVO sollen durch festgelegte Grundsätze der Verarbeitung personenbezogener Daten erreicht werden. Diese allgemeinen Grundsätze der DSGVO stellen dabei so etwas wie die „Grundregeln“ für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten dar und helfen insbesondere bei der Auslegung von Regelungen der DSGVO: Rechtmäßigkeit, Treu und Glauben, Transparenz, Zweckbindung, Datenminimierung, Richtigkeit, Speicherbegrenzung, Integrität und Vertraulichkeit, Rechenschaftspflicht.

Was muss nun konkret auf Webseiten beachtet werden?

Dazu haben wir eine Checkliste für die Prüfung Ihrer Webseite(n) zusammengestellt. Diese Checkliste ist als grundlegende Richtlinie gedacht, damit Sie selbst feststellen können, ob es Maßnahmen in Bezug auf Ihre Website(n) gibt. Es stellt keine Rechtsberatung dar und kann auch keine Rechtsberatung ersetzen. Der Beitrag ersetzt auch nicht die Handlungen eines ausgebildeten Datenschutzbeauftragten.

1. Verfügt Ihre Webseite über die ein Impressum und eine Datenschutzerklärung?

Diese beiden Inhalte sollten als einzelne Seiten von jeder Stelle Ihres Internetauftritts leicht erreichbar sein.

2. Ist Ihre Datenschutzerklärung vollständig?

Ihre Datenschutzerklärung ergibt sich aus den auf der Webseite erfolgenden Datenverwendungen. Über diese Verwendungen muss wahrheitsgemäß und vollständig unterrichtet werden. Darunter fallen z.B. Informationen über die Verwendung von Google Analytics, Daten aus Kontaktformularen oder Newslettern.

3. Gibt es einen Cookie Hinweis auf Ihrer Seite?

Hier ist zunächst zu klären, ob Ihre Seite überhaupt Cookies verwendet. Beim Einsatz von Google Analytics werden beispielsweise Cookies gesetzt, damit die Statistikdaten an Google übermittelt werden können. In diesen Fällen sollten Sie mit einem Banner, beim ersten Aufruf Ihrer Seite durch einen neuen Besucher, auf die Cookie-Nutzung hinweisen.

4. Wurde die Einbindung von Google Analytics datenschutzkonform vorgenommen?

Beim Einsatz von Google Analytics ist der Tracking Code entsprechend der Vorgaben der DSGVO einzubinden. Hierbei ist unteranderem darauf zu achten, dass die IP-Adressen anonymisiert übertragen wird. Außerdem sollte dem Besucher die Möglichkeit eines Widerspruchs gegen die Erstellung von Nutzungsprofilen eingeräumt werden.
Nicht nur der Tracking Code, sondern auch im Google Analytics Konto sollten einige Einstellungen mit Blick auf die DSGVO angepasst werden.

5. Verwenden Sie Kontaktformulare und wird dabei auf den Datenschutz hingewiesen?

Auch wenn die Datenschutzerklärung von jeder Seite erreichbar sein muss, sollten Sie auch nochmal an den Kontaktformularen einen separaten Hinweis auf den Datenschutz geben.

6. Verfügt Ihre Seite über eine SSL-Verschlüsselung?

Gerade bei der Verwendung von Kontaktformularen auf Ihrer Internetseite spielt auch die Verschlüsselung eine Rolle. Die personenbezogenen Daten sollten über eine SSL-Verschlüsselung versendet werden.

Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung Ihrer Maßnahmen zur DSGVO.

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